Personalverrechnung

Personalverrechnung von Oberhauser & Partner

Die Personalverrechnung birgt ein enormes Fehlerpotential, das ist bekannt. Was aber viele nicht wissen, ist, dass man nicht nur als Unternehmer, sondern auch als Geschäftsführer für die Fehler bzw. sich dadurch ergebende Nachzahlungen haftet. Unsere laufend geschulten Mitarbeiter sind auf dem neuesten Stand dieser komplexen Materie.

Auslagerung der Personalverrechnung

Eine Auslagerung der Personalverrechnung lohnt sich sowohl für kleine Betriebe, für die sich die Anstellung einer eigenen Kraft für die Lohnverrechnung nicht lohnt, als auch für Großbetriebe, die kostengünstig und kompetent diese Agenden bei uns erledigen lassen – Sie haben keine Leerzeiten beim Personal, sondern bezahlen wirklich nur die Zeit, die für die Erledigung Ihrer Personalabrechnung nötig ist.

Außerdem brauchen Sie sich keine Gedanken machen, wenn Ihre Lohnverrechnungskraft auf Urlaub geht oder krank wird – bei uns sind immer kompetente Mitarbeiter da, die zeitgerecht und verlässlich Ihre Abrechnungen vornehmen. Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiter zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet – es wissen Ihre Angestellten also auch nicht, was der Kollege verdient; somit entstehen auch keine innerbetrieblichen Konflikte.

Unsere Leistung umfasst die gesamte Abwicklung der Personalverrechnung:

An- und Abmeldung von Dienstnehmern

Laufende Abrechnung

Laufende Beitragsnachweisungen und Lohnabgaben

Übermittlung der Lohnauswertung (Lohnzettel, Überweisungslisten, Buchungsbelege etc.) in Papierform oder elektronisch mittels E-Mail

Lohn- und Gehaltsüberweisungsdatei für Telebanking mittels E-Mail

Buchungsbeleg zum Einlesen (bei BMD-Buchhaltung)

Abrechnung bei Austritt inkl. Ausstellung der Arbeitspapiere

Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt

Übermittlung der Jahresbeitragsgrundlagen an die GKK

Kommunalsteuererklärung

Routinemäßige arbeitsrechtliche Auskünfte

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei GPLA Prüfungen zur Seite und beantworten Ihre arbeitsrechtlichen Spezialprobleme.

Share by: